Antworten der KandidatInnen

Die KandidatInnen haben uns z.T. sehr ausführlich geantwortet. Wenn die einzelne Antwort über die Frage hinaus ging, haben wir Kürzungen vorgenommen. Das haben wir jedoch kenntlich gemacht. Manche Aussagen haben wir kommentiert.

Alle Kürzungen und Kommentare finden Sie mit Klick auf den Namen der jeweiligen KandidatIn - jeweils nach Parteien getrennt.

 

Stichwortartig gekürzt haben wir die folgenden Fragen gestellt:

 

Frage 1: Naturschutzverwaltung personell stärken?

Frage 2: Gesetzlicher Schutz für Streuobstwiesen?

Frage 3: Ausgleichsflächen-Kataster?

Frage 4: Aktionsprogramm biologische Vielfalt und Landwirtschaft?

Frage 5: Aktionsprogramm biologische Vielfalt mit und in Gemeinden?

 

Hier finden Sie unsere Fragen in der ausführlichen Form.


Karl-Wilhelm Röhm (CDU) - Wahlkreis 61

 

Frage 1: Hängt von der Finanzlage ab – eher nicht!

Frage 2: Nein! Ich setze mich dafür ein, dass sich die Arbeit überhaupt lohnt!

Frage 3: Nein! Ich setze mich dafür ein, dass bereits ausgewiesene Flächen überhaupt gepflegt werden.

Frage 4: Nein!

Frage 5: Nein!

 

Allgemein: Ich bin gelegentlich gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit!

(Kommentar vorhanden)

 

▶▶ Das Schreiben von Herrn Röhm haben wir kommentiert. Mit Klick auf den Namen des Kandidaten kommen Sie zur Seite, auf der die übersandten CDU-Positionen vollständig dargestellt und kommentiert sind.


Dr. Nicole-Hoffmeister-Kraut (CDU) - Wahlkreis 63

 

Allgemein: Der Naturschutz ist mir persönlich sehr wichtig. Nicht nur als Mutter von drei Kindern liegt mir der Erhalt unserer Umwelt sehr am Herzen. Ich bin in einem landwirt-schaftlichen Betrieb mit Pferden und Kühen sowie einer Gärtnerei aufgewachsen. Unsere Natur gilt es zu schützen. Mein Ziel ist es, die ökonomischen und ökologischen Bedürfnisse in unserem Land sinnvoll zu vereinbaren.
Zu Ihren sehr spezifischen Fragen kann ich mich nur äußern, wenn ich jeweils alle Aspekte, die in die jeweilige Entscheidung einfließen, kenne.
Gerne würde ich mich daher zu einem persönlichen Gespräch mit Ihnen treffen.

(Kommentar vorhanden)

 

▶▶ Das Schreiben von Frau Hoffmeister-Kraut haben wir kommentiert. Mit Klick auf den Namen der Kandidatin kommen Sie zur Seite, auf der die übersandten CDU-Positionen vollständig dargestellt und kommentiert sind.


Kerstin Lamparter (Grüne)- Wahlkreis 61

 

Mitteilung ihres Mitarbeiters: Frau Lamparter (...) schließt sich in vollem Umfang den Antworten ihres Landtagswahlkollegen Erwin Feucht an.


Erwin Feucht (Grüne)- Wahlkreis 63

 

Frage 1: Mir persönlich und den Grünen allgemein ist der Naturschutz eine Herzensangelegenheit. Ob die Naturschutzverwaltung massiv unterbesetzt ist, kann ich nicht beurteilen. Sollte das so sein, werde ich mich selbstverständlich für eine personelle Verbesserung stark machen.

Frage 2: Die Ausführungen kann ich nur bestätigen. Der Verlust bzw. die Vernachlässigung vieler Streuobstbestände beobachte ich seit Jahren mit Sorge. Jede Maßnahme, regionale Vermarktung, Sensibilisierung der Bevölkerung, Förderung der Obst und Gartenbauvereine, Schnittkurse und vieles mehr sind wichtig. Einen Ersatz für "geopferte Streuobstwiesen" unterstütze ich, vor allem den Erhalt vieler alter Obstsorten.

Frage 3: Dafür setzte ich mich sehr gerne ein. Durch meine lange Tätigkeit im Gemeinderat hatte ich schon oft den Sinn sogenannter Ausgleichsflächen/ Ökokonto hinterfragt. Daher ein klares Ja.

Frage 4: Auch das ist ein persönliches Anliegen. Wir in der Politik sind gefordert intensiver in das Gespräch mit der Landwirtschaft einzusteigen. Gemeinsame Ziele und konkrete Zeitachsen sind wünschenswert. Wichtig ist das ohne Bevormundung/ Vorschriften, sondern durch Überzeugung und Anreize zu erreichen. Im Bodenseegebiet gibt es schon Versuche für Energielandwirte mit Wildkräutern und wechselnden Anbausorten ein vernünftiges Ergebnis zu erreichen. Auch sind die Kommunen hier zukünftig viel mehr gefordert auf den eigenen Grünflächen eine größere Artenvielfalt zu gewährleisten.

Frage 5: Das schließt sich nahtlos an Frage 4 an. Bei Gesprächen mit unserem städtischen Bauhof Balingen und dem Amtsleiter kann ich ein solches Förderprogramm nur begrüßen. Begleitend und gleichwertig wichtig ist die Weiter-/Ausbildung der zuständigen städtischen Mitarbeiter und Amtsleiter. Wer die Zusammenhänge versteht, wird sich engagierter für mehr Artenvielfalt einsetzten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vernetzung der Kommunen über das Landratsamt bzw. angrenzender Landkreise.


Klaus Käppeler (SPD) - Wahlkreis 61

 

Frage 1: Wir haben in der ablaufenden Wahlperiode die Mittel für den Naturschutz von 30 auf 60 Mio. Euro verdoppelt, insbesondere, um die personelle Verstärkung zu ermöglichen, die erforderlich ist, um die Bearbeitung der Natura-2000 und FFH-Gebiete zu leisten, aber auch für den Nationalpark und das Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Wir halten eine weitere Verstärkung von Personal und Sachmitteln für erforderlich und werden diese umsetzen.

Frage 2: Gerade weil Baden-Württemberg über die größten und bedeutendsten Streuobstbestände Europas verfügt, hat eine gesetzliche Unterschutzstellung wenig Sinn, diesen Weg wählen Länder mit viel kleineren Flächen. Wir haben jedoch mit der neuen Baumschnittprämie und einem Fördervolumen von mehreren Mio. € dafür gesorgt, dass die Streuobstwiesen auch wieder gepflegt und wertgeschätzt werden. Die hohe Akzeptanz und Nachfrage zu diesem Programm zeigt, dass dies der richtige Weg ist. Um künftig besonders wertvolle Streuobstbestände noch sicherer erhalten zu können, erfolgt zurzeit ein Monitoring der Streuobstbestände im Land.

Frage 3: Wir halten die Umsetzung des Naturschutz-gesetzes im Bereich der Ausgleichsmaßnahmen für mangelhaft. Ausgleiche werden oft nicht ordnungsgemäß geschaffen oder auch danach wieder vernachlässigt und zunichte gemacht. Wir wollen deshalb das Monitoring und die Kontrollen in diesem Bereich spürbar verstärken. Das von Ihnen vorgeschlagene Kataster kann dazu ein geeigneter Schritt sein.

Frage 4: Mit dem Programm FAKT und der Landschaftspflegerichtlinie implementieren wir die Bemühungen um Artenvielfalt sehr wirkungsvoll in die Agrarpolitik. Auch der verbreiterte Gewässerrandstreifen von 10 Metern und der neue Grünlandschutz flankiert diese Bemühungen. Die Landschaftserhaltungsverbände erreichen darüber hinaus durch Umsetzung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprogrammen, dass die Landwirtschaft diese Ziele auch tatsächlich annimmt und umsetzt.

Frage 5: Biodiversität in Städten und Kommunen ist ein wichtiger Bestandteil der Naturschutzziele, der lange vernachlässigt wurde. Durch geeignete Begrünungen, auch von Dächern und Fassaden, sowie eine ökologisch sinnvolle Pflege der Grün- und Brachflächen im Innenbereich von Städten und Gemeinden kann viel erreicht werden. Unsere neue Landesbauordnung trägt dem bereits Rechnung. Wir werden jedoch prüfen, inwieweit neue Förderprogramme und andere Maßnahmen diesen Trend verstärken können.


Angela Godawa (SPD) - Wahlkreis 63

 

Frage 1: Die Begründung Ihrer Frage kann ich voll unterstützen. Wie eine leistungsfähige Naturschutzverwaltung aussehen muss, ist sicher nicht pauschal mit mehr Personal zu beantworten. Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass vor allem engagierte Kümmerer vor Ort Akteure, inhaltliche Herausforderungen und gesetzliche Vorgaben unter einen Hut bringen können.
Dazu kommt eine effiziente Vernetzung fachübergreifend und auf verschiedenen Ebenen, denn gemeinsam kann auch Großes geschafft werden. Eine nachhaltige Entwicklung der personellen Strukturen bin ich bereit zu unterstützen.
Die Naturschutzstrategie Baden-Württemberg sieht ebenfalls eine verbesserte Personalentwicklung und -ausstattung bis hin zu den unteren Naturschutzbehörden vor.

Frage 2: Streuobstwiesen sind die prägende Kulturlandschaft der Schwäbischen Alb und auf jeden Fall schützenwert. Das hat auch die aktuelle Landesregierung erkannt und setzt deshalb die baden-württembergische Streuobstkonzeption um.
Eine gesetzliche Unterschutzstellung ist darin nicht vorgesehen. Die Unterschutzstellung hat das primäre Ziel, diese Art der Landschaft zu bewahren. Das greift für mich aber zu kurz. Die Streuobstlandschaft hat das Potenzial, durch Nutzung erhalten werden zu können. Dazu müssen wir es aber ermöglichen, dass mit Streuobst auch Geld verdient werden darf. Das passiert beispielsweise über die Aufpreisinitiative „ebbes Guad’s“ und über das Engagement im Streuobstparadies Schwäbische Alb. Wir schützen die Streuobstlandschaft besser, wenn sich die Bevölkerung mit ihr identifiziert und für den Erhalt eintritt. Wenn eine Unterschutzstellung bedeutet, dass eine Bewirtschaftung und Pflege noch schwieriger wird, wird die Akzeptanz sicherlich gering sein und die Vernachlässigung würde weiter fort schreiten. Die Kosten für eine Unterschutzstellung sind meiner Meinung nach deshalb besser in Förder- und Unterstützungsmaßnahmen investiert.

Frage 3: Ja, wenn dieses Kataster Teil der allgemein öffentlich zugänglich Informationen der öffentlichen Stellen wird. Das im Aufbau befindliche Open Data Portal Baden-Württemberg könnte ein solcher Informationsort sein (https://opendata.service-bw.de/home).

Frage 4: Die Naturschutzstrategie Baden-Württemberg setzt sich deutlich für nachhaltige Landwirtschaft und biologische Vielfalt ein und hat dazu diverse Maßnahmen formuliert. Eine Kernforderung des NABU Baden-Württemberg ist, ein wirksames Aktionsprogramm Landwirtschaft und biologische Vielfalt auf- und umzusetzen. Wirksam wäre für mich ein solches Aktionsprogramm als gemeinsam geschlossene Umsetzungsvereinbarung, wenn es die Inhalte der Naturschutzstrategie BW weiter entwickelt und konkretisiert – und das als Kooperation von Landwirtschaft, Naturschutz, Politik und Forschung.
Konkrete Zeitachsen sind methodisch sinnvoll, um die gesetzten Meilensteine zu einem bestimmten Zeitpunkt auch überprüfen und nötigenfalls die Anstrengungen anpassen oder verstärken zu können. Ich bin aber gespannt, inwiefern Vorgaben für eine „Ziel-Nichterreichung“ einer gemeinsamen Zielerreichung dienen.

Frage 5: Ein solches Förderprogramm besteht beispielsweise mit dem Landesprogramm PLENUM, das in unserer Region bereits in der Vergangenheit im Landkreis Reutlingen wertvolle Projekte gefördert hat und es aktuell im Landkreis Tübingen tut. Auch die Arbeit der Landschaftserhaltungsverbände und die Förderung u.a. aus der Landschaftspflegerichtlinie können hier einen wichtigen Beitrag leisten.
Je mehr sich die unterschiedlichen Akteure als Partner denn als Gegner sehen und kooperieren, umso besser können wir die Naturschutzziele des Landes erreichen.
Mit Ihrer Unterstützung können die bestehenden Förderprogramme sicherlich im besten Sinne weiter entwickelt werden, so dass auch die kommunalen Verwaltungen mehr für den kommunalen Naturschutz tun (können).


Dr. Andreas Glück (FDP) - Wahlkreis 61

 

Frage 1: Bevor ein weiterer Personalaufwuchs in der Naturschutzverwaltung zulasten des Landeshaushaltes stattfindet, sollten dort meines Erachtens vorrangig vorhandene Effizienzpotenziale gehoben werden. Ich sehe es beispielsweise nicht ein, dass die Nationalparkverwaltung Schwarzwald mit gut 90 Stellen im Vergleich zu anderen deutschen Nationalparkverwaltungen deutlich überbesetzt ist und gleichzeitig das Biosphärengebiet Schwäbische Alb noch nicht einmal die Personalausstattung hat, welche die UNESCO eigentlich von Biosphärenreservaten erwartet.
(...)

Frage 2: Die Streuobstwiesen als Heimat von mehr als 3.000 Arten sind in der Tat ein Reichtum Baden-Württembergs. Vor dem Hintergrund, dass viele Streuobstwiesen schon heute im Rahmen von Landschaftsschutzgebieten oder FFH-Gebieten geschützt sind, halte ich eine starre gesetzliche Unterschutzstellung nicht für zielführend. Wichtiger ist es aus meiner Sicht, hier stärker auf das Leitmotiv "Schützen durch Nützen" zu setzen und die Bewirtschaftung der Streuobstwiesen wieder anzukurbeln. Dies kann sowohl über die Förderung von Landschaftserhaltungsverbänden erfolgen als auch über einen geeigneten Marketing-Rahmen für Streuobst-Erzeugnisse.
(...)

Frage 3: Ein solches Kataster wäre sicherlich in der Sache zielführend, muss jedoch gerade mit Blick auf Ausgleichsflächen privater Vorhabenträger auch dem Datenschutz Rechnung tragen. Dieser Zielkonflikt wäre zunächst genauer zu prüfen.

Frage 4: Mit den Cross-Compliance-Verpflichtungen und dem Greening der EU-Direktzahlungen sowie mit den baden-württembergischen Förderprogrammen der zweiten GAP-Säule steht meines Erachtens ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, um die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft zu stärken. Gerade bei den Programmen der zweiten Säule sollten zur Mitte des Mehrjährigen EU-Finanzrahmens mögliche Umschichtungen geprüft werden. Als Jäger, der seine Hegeverpflichtung sehr ernst nimmt, begrüße ich beispielsweise sehr die FAKT-Fördermaßnahme E2 "Brachebegrünung mit Blühmischungen", da sie sowohl Insekten als auch dem Niederwild zu Gute kommt. Sie wird übrigens gerade auch von konventionellen Landwirten gut angenommen. Ich hätte mir gewünscht, dass im Rahmen der FAKT-Förderung mehr Mittel in diese Richtung geflossen wären, anstatt gut ein Drittel der jährlich 90 Millionen Euro des FAKT-Programms exklusiv den Bio-Landwirten zuzubilligen, die nur etwa 8 bis 9 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe im Land darstellen.

Frage 5: Als langjähriges Gemeinderatsmitglied muss ich an dieser Stelle anmerken, dass der Naturschutz natürlich auch eine kommunale Aufgabe ist. Natürlich kann das Land gezielte Anreize setzen, die Städte und Gemeinden können und müssen hier aber auch selbst mehr tun. Insofern befürchte ich, dass ein großzügig ausgestattetes Förderprogramm für kommunalen Naturschutz einstweilen eher zu Mitnahmeeffekten führen würde.

 

▶▶ Die Antworten auf Frage 1 und Frage 2 wurden gekürzt. Mit Klick auf den Namen der Kandidatin kommen Sie zur Seite, auf der die übersandten FDP-Positionen vollständig dargestellt und kommentiert sind.


Dirk Egger (FDP) - Wahlkreis 63

 

Frage 1: Grün-Rot hat die Naturschutzverwaltung bereits massiv verstärkt. Angesichts begrenzter Mittel und weiterer dringlicher Aufgaben halten wir dies für nicht gerechtfertigt und werden keine weitere Erhöhung der personellen und finanziellen Mittel vornehmen.

Frage 2: Die FDP wird den Landschaftsschutz stärken. Wir setzen dabei auf die Bewahrung unserer Kulturlandschaften und auf das Prinzip "Schützen durch Nützen" anstatt auf weitere Flächenstilllegungen zulasten von Land- und Forstwirtschaft.
(...) (Kommentar vorhanden)

Frage 3: Die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Flächenausgleich hält die FDP für ausreichend.

(...) (Kommentar vorhanden)

Frage 4: 2. Ein Aktionsprogramm hält die FDP für nicht notwendig. Wir werden die von Grün-Rot einseitig auf Ökologie ausgerichteten Förderprogramme der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik im Rahmen der beihilferechtlichen und finanziellen Möglichkeiten nachträglich entbürokratisieren und umschichten, um Landwirten mehr unternehmerische Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Frage 5: siehe 2. Ein Aktionsprogramm hält die FDP für nicht notwendig, da die Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen im kommunalen Naturschutz erkennen und in ihren Entscheidungen entsprechend umsetzen.

 

▶▶ Die Antworten auf Frage 2 und 3 wurden gekürzt und kommentiert. Mit Klick auf den Namen der Kandidatin kommen Sie zur Seite, auf der die übersandten FDP-Positionen vollständig dargestellt und kommentiert sind.


Günter Herbig (Linke) - Wahlkreis 61

 

(Ich) stelle fest, dass Herr Hauser auf sehr hohem Niveau unsere gemeinsamen Positionen formuliert hat, denen ich mich hiermit voll inhaltlich anschließe. Wir stehen bei der Linken ohnehin in regelmäßigem Austausch gerade auch über solch Fragen.
Auf dem Hintergrund meines abgeschlossenen Biologiestudiums und meiner starken Naturverbundenheit bin ich dem NABU auch ganz persönlich sehr verbunden und unterstütze die Arbeit, wo immer es mir möglich ist.


Andreas Hauser (Linke) - Wahlkreis 63

 

Frage 1: DIE LINKE setzt sich grundsätzlich für eine starke Personalstruktur in allen öffentlichen Bereichen ein. Dazu gehört selbstverständlich auch die Naturschutzverwaltung. Die im Juli 2013 durch die grün-rote Landesregierung verabschiedete Naturschutzstrategie Baden-Württemberg ist in der Tat ambitioniert. Andererseits bleibt sie in den Fragen der konkreten Personalausstattung, vor allem für die ausführende kommunale Ebene erstaunlich unverbindlich. Im Zollernalbkreis sind für NATURA 2000-Aufgaben im Jahr 2014 zwei Personalstellen geschaffen worden, deren Refinanzierung durch Landesmittel bisher an der von Landesseite geforderten Gründung eines Landschaftserhaltungsverbandes scheitert. Hier sieht DIE LINKE landespolitischen Klärungsbedarf, die Kommunen und Landkreise dürfen in ihrem Bestreben der personellen Stärkung der Naturschutzverwaltung nicht alleine gelassen werden.

Frage 2: Die Erhaltung der wertvollen Streuobstwiesen gelingt effektiv nur mit gesetzlichem Schutz. DIE LINKE setzt sich selbstverständlich für eine Unterschutzstellung ein. Diese ist längst überfällig. Sollte ein Bauprojekt trotz dieser Hürde verwirklicht werden, so wären wenigstens umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen festgeschrieben.
(...)

Frage 3: Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, erfolgte die Anlage von Ausgleichsflächen in Politik und Verwaltung bisher viel zu oft mit der Grundhaltung einer Beruhigung des ökologischen Gewissens als aus tiefer professionellen Überzeugung.
(Kommentar vorhanden)
Ein einheitliches und bürgerfreundliches Kataster würde einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Ausgleichsflächen bedeuten. Die fachliche Verantwortung für ein solches Kataster muss bei der Unteren Naturschutzbehörde liegen.
(...)

Frage 4:(...)
DIE LINKE setzt sich grundsätzlich für eine Umgestaltung der landwirtschaftlichen Rahmensetzungen ein. Aktionsprogramme können dazu einen wichtigen, aber allenfalls flankierenden Beitrag leisten. In ein Aktionsprogramm zur biologischen Vielfalt gehört sicherlich auch eine umfassende Überprüfung des derzeit üblichen Einsatzes von Neonikotinoide und Glyphosaten, zumal ersteren eine äußerst bedrohliche Wirkung auf Insekten zugeschrieben wird und zwar weit über die anvisierten „Schädlinge“ hinaus.
(...)

Frage 5: Ein Aktionsprogramm zur Förderung der biologischen Vielfalt auf kommunaler Ebene hätte aus Sicht der LINKEN deutlich mehr Effektivität als im landwirtschaftlichen Sektor, da hier in der Regel keine Grundsatzfragen der Rahmensetzungen diskutiert werden müssen. DIE LINKE unterstützt daher ein solches Förderprogramm im vollen Umfang.

 

▶▶ Die Antworten auf Frage 2, 3 und 4 wurden gekürzt. Außerdem haben wir den Original-Beitrag mit einer Anmerkung versehen. Mit Klick auf den Namen der Kandidatin kommen Sie zur Seite, auf der die übersandten Positionen der Linken vollständig dargestellt und kommentiert sind.


Stefan Herre (AfD) - Wahlkreis 63

 

Frage 1: Die AfD bekennt sich in ihrem Wahlprogramm ganz klar zum Naturschutz.
(...)
Wo wir mehr Personal und sogar ein eigenes Ministerium möchten (während wir das Ministerium Ländlicher Raum ja bereits haben) ist der Bereich des Verbraucherschutzes.
(Kommentar vorhanden)
Naturschutz ist auch eine Form von Verbraucherschutz. Sicherlich könnte es hier Überschneidungen geben. Wie viel Personal konkret in den beiden Ministerien in Zukunft nötig sein wird, werden die Abgeordneten, die den jeweiligen Ausschüssen angehören, nach der Wahl entscheiden. Hier muss eine gute Ausgewogenheit her, damit weder unnötige Bürokratie angehäuft wird, noch der wichtige Naturschutz zu kurz kommt.

Frage 2: Der Streuobstwiesenschutz muss konsequent weitergeführt werden. Es braucht hier weiterhin Förderprogramme, wie es sie bereits in Baden-Württemberg gibt. Ich setze mich dafür ein, dass diese fortgesetzt werden und über erweiternde Maßnahmen und Subventionen nachgedacht wird. Das fordert auch das Landtagswahlprogramm der AfD auf Seite 54. Darüber, ob es hierfür neue Gesetze braucht oder ob Förderprogramme ausreichen, lasse ich mich gerne ergebnisoffen beraten, sollte ich gewählt werden.
(...)

Frage 3: Erlauben Sie mir angesichts der Herausforderungen durch die Asylpolitik unserer Regierungen zu hinterfragen, ob diese Ziele mit einer weiteren „grün-roten“ oder „schwarz-grünen“ Politik überhaupt nur ansatzweise realisierbar sein könnten. Ich bezweifle dies. Wenn massenhaft neuer Wohnraum entstehen muss, (...)
würden gigantische Ausgleichsflächen benötigt werden. Wer soll diese akribisch genau pflegen, wenn Kommunen ohnehin schon an ihre Grenzen geraten?
(...)

Frage 4: Dieses Ziel kann ich unterstützen.
(...)

Frage 5: Ja. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass ein solches Programm praxistauglich und nah an den Menschen ist. Mit weiterer Bürokratie am Schreibtisch ist niemandem geholfen. Vielmehr muss es um die konkrete Umsetzung solcher kommunalen Projekte gehen. Diese sollten daher von "unten nach oben" erstellt werden und nicht von "oben" auferlegt werden.
(Kommentar vorhanden)
Deshalb sollten sich die Programme an Leitlinien orientieren und zu Projekten (auch finanziell) ermutigen, nicht aber bevormunden und ohnehin überlastete Verwaltungen in ihren Spielräumen einengen. Hierzu ist ein guter Austausch des Landes mit den Kommunen notwendig. Gerne bin ich zur Diskussion zur konkreten Ausgestaltung solcher Programme bereit. Dies gilt für alle Ihre Anliegen und Fragen!

 

▶▶ Die Antworten auf Frage 1 bis 4 wurden gekürzt. Außerdem haben wir den Original-Beitrag mit Anmerkungen versehen. Mit Klick auf den Namen der Kandidatin kommen Sie zur Seite, auf der die übersandten AfD-Positionen vollständig dargestellt und kommentiert sind.