Gleich mehrfach besteht für die interessierte Bevölkerung Gelegenheit, sich von den Mitarbeitern der AG Schmetterlinge im Zollernalbkreis in die Welt der Nachtfalter einführen zu lassen. So bieten die NABU-Gruppen im Kreis in Zusammenarbeit mit dem BUND und der AG Schmetterlinge im Jahr 2022 insgesamt 2 öffentliche Leuchtnächte an:
► Freitag, 01. Juli ab 20 Uhr am Grillplatz Am Sitz der Weisheit in Trillfingen - Link bei GoogleMaps
► Freitag, 29. Juli ab 20 Uhr am Grillplatz Plettenberghütte Dotternhausen - Link bei GoogleMaps
Die Leuchtabende stehen unter dem Motto "Grillabend mit Mottenschau" und beginnen mit gemeinsamem Grillen. Grillgut und Getränke sollten aber selbst mitgebracht werden. Bevor es dann dunkel wird, gibt es eine kleine Einführung ins Thema "Nachtfalter am Licht". Da werden auch die "Spielregeln" beim Bestimmen der Falter erläutert.
Die Veranstaltungen haben ein "Open End", das heißt, jede/r kann für sich selbst entscheiden, wann Schluss ist. Insofern sollten die TeilnehmerInnen auch selbst für ihre nächtliche Verpflegung sorgen.
Ein organisatorischer Hinweis: Eine Stirn-/Taschenlampe und warme Kleidung für die Nachtstunden sind hilfreich. Wer hat, sollte zum besseren Schutz der Augen auch eine UV-Brille mitbringen. An allen Veranstaltungsorten befinden sich Parkplätze unweit des Leuchtplatzes.
Corona-Info:
Zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist eine Anmeldung beim Kreisverband unter E-Mail erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie dann von dort.
Übrigens: Wer einen Vorgeschmack auf die eventuell zu besichtigende "Ausbeute" haben möchte:
http://naturschutzbuero-zollernalb.de/schmetterlinge/leuchten/leuchten_2015.htm
Eine rechtliche Anmerkung: Die Kolleg*innen der AG Schmetterlinge im Zollernalbkreis, die in leitender Funktion an den Schmetterlings-Führungen und Lichtfängen beteiligt sind und hierfür Falter fangen, sind Mitarbeiter der Landesdatenbank Schmetterlinge beim Staatlichen Museum für Naturkunde in Karlsruhe und genau hierfür im Besitz einer für ganz Baden-Württemberg geltenden Ausnahmegenehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe. Weil diese Genehmigung naturpädagogische Angebote nicht ausdrücklich ausschließt, ist eine gesonderte Genehmigung für die jeweilige hier angebotene Veranstaltung auch nach Auffassung des für den Zollernalbkreis zuständigen Regierungspräsidiums Tübingen nicht erforderlich.