Abbildung: „Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz“ von NABU und BUND
Abbildung: „Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz“ von NABU und BUND

Windenergieanlagen im Raum Haigerloch

Wir fordern: Negative Auswirkungen weitestgehend vermeiden

Der NABU bekennt sich zur naturverträglichen Energiewende und betrachtet die Windenergie als ein bedeutendes Element bei der Energieerzeugung aus erneuerbarer Energiequellen sowie als Beitrag zum Klimaschutz.

 

Aufgrund einer Vielzahl von Negativbeispielen, in denen Naturschutzziele nicht ausreichend berücksichtigt wurden, muss die Praxis des Ausbaus der Windenergie weiterhin kritisch begleitet werden.

 

Das heißt im "Klartext", dass wir zwar grundsätzlich für den Bau von Windenergieanlagen auch in Baden-Württemberg sind - aber nicht an jeder Stelle, die das allein vom Windaufkommen her sinnvoll erscheinen lässt.  Hierbei spielen für uns allerdings weniger "optische" Gesichtspunkte eine Rolle, sondern unser Augenmerk gilt den gefährdeten Arten und ihren Lebensräumen.

 

(zuletzt bearbeitet am 03.04.2017)


Die Gesetzeslage: Wo dürfen Windräder gebaut werden?

  • Nach § 35 Baugesetzbuch dürfen Windenergieanlagen überall dort gebaut werden, wo genau festgelegte Bedingungen eingehalten werden und keine anderen öffentlichen Interessen entgegenstehen.

    • Bevor eine Anlage gebaut werden kann, muss jedoch ein sehr umfangreiches, genau festgelegtes Verfahren durchlaufen werden. Bis zu 40 verschiedene Behörden/ Organisationen werden gehört und können Stellung beziehen.

Was plant derzeit der Regionalverband?

  • Die Regionalverbände sind gehalten, "Vorranggebiete für Windenergienutzung" (VRG) auszuweisen, in denen dann nichts anderes geplant werden darf.
  • Ein Regionalverband plant also keine Windenergieanlagen, er schafft auch nicht unmittelbar die Voraussetzungen dafür, dass welche gebaut werden dürfen.
  • Wenn ein solches VRG festgelegt ist, muss dort nicht gebaut werden, das Genehmigungsverfahren bleibt dasselbe und man darf weiterhin überall planen.

Unterlagen des Regionalverbands im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung


Darf man also in Wirklichkeit überall bauen?

  • Im Prinzip ja, aber die Städte und Gemeinden können das über einen "Teil-Flächennutzungsplan (FNP) Windkraft" steuern.
  • Ein Teil-FNP legt fest, an welchen Stellen eines Gemeindegebiets Windenergieanlagen geplant werden dürfen. Damit sind alle anderen Stellen ausgeschlossen. In Haigerloch ist man seit 2012 an einer solchen Planung dran (s.u.).
  • Auch dann muss dort nicht gebaut werden und das Genehmigungsverfahren mit allen Gutachten und Anhörungen bleibt immer noch dasselbe. Wenn also z.B. im vorgeschriebenen Verfahren festgestellt wird, dass dort nicht genug Wind weht oder zu viele Rotmilan-Brutpaare brüten, gibt es keine Genehmigung.

Müsste Haigerloch neu planen, wenn das VRG kommt?

Die Stadt Haigerloch hat auf Beschluss des Gemeinderats in der Sitzung vom 18.09.2012 das Verfahren für einen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan (FNP) "Windkraft" eingeleitet und im Oktober 2012 im Rahmen der "Frühzeitigen Behördenbeteiligung" einen Entwurf zur Stellungnahme vorgelegt. Damals waren noch drei Konzentrationsflächen vorgesehen, von denen jedoch im weiteren Verfahren nur noch die Fläche im "Stettener Wald" weiter verfolgt wurde.

  • Das vom Regionalverband geplante VRG liegt auf Markung Haigerloch innerhalb der im Teil-FNP geplanten Konzentrationzone - damit widersprechen sich die Planungen nicht. Ein Konflikt wäre nur dann gegeben, wenn die Stadt innerhalb des VRG ein "Ausschlussgebiet" geplant hätte - das ist aber nach unserer Kenntnis nicht der Fall.
  • Eine Neuplanung wäre daher nicht erforderlich.  Aber rein theoretisch betrachtet: Sollte der in Haigerloch geplante Teil-FNP Windkraft aufgrund dort bereits vorliegender Kenntnisse von z.B. Topografie und Umwelt-bedingungen erkennen, dass in einem Teil des geplanten VRG gar keine Windräder gebaut werden dürften, wären das belegbare Sach-Argumente, die in der Stellungnahme der Stadt angeführt und dann vom Regionalverband berücksichtigt werden müssten.

  • Damit ist aber weiterhin noch nicht festgelegt, wie viele Anlagen dort tatsächlich gebaut werden können, denn das klärt sich erst im weiteren Verfahren.

Abbildung: „Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz“ von NABU und BUND
Abbildung: „Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz“ von NABU und BUND

Wie steht der NABU Haigerloch zur Planung?

 

Grundsatzposition NABU/ Naturschutzverbände:

Wir sind für eine naturverträgliche Energiewende

Also:

Nicht gegen Windenergie, aber gegen Anlagen in ökologisch besonders hochwertigen Flächen

 

Ebenso wie bei anderen kontrovers diskutierten Themen ist die Meinungsvielfalt innerhalb des NABU Haigerloch zum Thema "Windenergie" groß: Von der völligen Ablehnung aller Anlagen bis zur ungehinderten Freigabe ohne jegliche Einschränkungen lassen sich gute Argumente finden und aus der jeweiligen Detailsicht haben auch fast alle recht. Der NABU Haigerloch vertritt als Verein jedoch in erster Linie die Interessen von Natur und Umwelt und dieser Satzungszweck hat, trotz aller Differenzen im Detail, bei uns Vorrang vor anderen Interessen - mögen diese noch so berechtigt sein.

 

Nachdem seither noch kein Bauantrag auf dem Tisch liegt, gibt es auch keine detaillierte Untersuchungen über die Konflikte mit gefährdeten Arten und Lebensräumen.  Wir wissen allerdings aufgrund unserer langjährigen Beobachtungen, dass der Bereich "Hohwacht" Lebensraum und Durchzugsgebiet etlicher "windkraftsensibler Arten" ist.

 

In einer ersten Einschätzung gehen wir deshalb davon aus, dass noch nicht einmal sicher ist, dass dort überhaupt Windräder gebaut werden können. In jedem Fall wagen wir vorherzusagen: Es werden wesentlich weniger sein als die seither genannte "rechnerisch maximale Anzahl von 10 bis 15" (Zitat VRG-Planung Regionalverband).

 

Nach unserer Auffassung muss die Bevölkerung bei den weiteren Planungen umfassend beteiligt werden. Das setzt den Dialog mit allen am Thema interessierten Mitbürger*innen voraus. Deshalb haben wir vorgeschlagen, in einen "Energiedialog" vergleichbar dem Vorgehen im Raum Sigmaringen einzurichten:

http://www.energiedialog-bw.de/dialoggruppe-mengen-krauchenwies-erfolgreich-gestartet/

 

Bei unserer Mitgliederversammlung am 18.03. wurden für das weitere Vorgehen die folgenden Beschlüsse gefasst:

  • Das VRG "Hohwacht" ist eine Planung des Regionalverbandes. Eine Stellungnahme wird deshalb vom Naturschutzbüro Zollernalb - gemeinsam mit den anderen Naturschutzverbänden der Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalb - erarbeitet. Der NABU Haigerloch bringt jedoch seinem Rat und seine Kenntnisse ein.
  • Der NABU Haigerloch beteiligt sich am "Energiedialog", wenn dieser zustande kommt.
  • Sobald eine konkrete Bau-Planung mit allen Unterlagen auf dem Tisch liegt, wird der NABU Haigerloch sehr sorgfältig prüfen, ob unsere Natur-Interessen hier vollständig und im vollen Umfang berücksichtigt sind.
  • Selbst wenn wir uns dann am Ende aus Naturschutz-Gründen gegen den Bau von Anlagen stellen müssen: Wir werden als NABU-Gruppe mit keiner Bürgerinitiative zusammenarbeiten.

Ansonsten sind wir am Dialog mit allen Bewohner*innen von Haigerloch und Umgebung interessiert und mit all jenen zur konstruktiven Zusammenarbeit bereit, die sich ohne eine Vor-Festlegung der Art "für alles" oder "gegen alles" für die Ziele des Natur- und Umweltschutzes einsetzen wollen.


Windenergie - Argumente hinterfragt

Gegner wie Befürworter der Windenergie haben meist gute Argumente für ihre Haltung und wenn es gelingt, Schuldzuweisungen oder gar Diffamierungen aus der Diskussion herauszulassen, kann mitunter auch Erkenntnisgewinn erzielt werden.

Auf den Internetseiten von Windkraftgegnern aber auch bei Diskussion werden häufig dieselben Argumente gegen Windenergieanlagen genannt. Wir wollen versuchen, uns mit einigen davon auseinanderzusetzen.

 

Windenergie:   Argumente hinterfragt


Windenergieanlagen und Artenschutz

Durch das Artenschutzrecht sind die besonders geschützten und streng geschützten Arten auch außerhalb von Schutzgebieten geschützt. Bei Eingriffen, die die Europäischen Vogelarten (oder z.B. auch Fledermausarten) betreffen, ist deshalb eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchzuführen.

 

Zum Thema "Windenergie und Artenschutz" haben wir  weitere Informationen zusammengestellt. Hierzu gehören auch kurze Beschreibungen der im Bereich der "Hohwacht" vorkommenden und dadurch ggf. betroffenen Vogelarten.

 

Winenergieanlagen und Artenschutz


Weiterführende Links


Grafiken zum Hintergrund: Windenergie in Baden-Württemberg


Anhand von Daten des Umweltministeriums Baden-Württemberg hat das "Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz" von NABU und BUND zwei Karten erstellt, die den Ausbau von Windenergieanlagen im Land zeigen. Für jeden Landkreis lässt sich ablesen, wie viele Anlagen bereits in Betrieb sind, genehmigt wurden oder beantragt sind.

Die Karten können unter Angabe der Quelle gerne frei verwendet werden - sie sind hier verfügbar.


Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Visualisierung: A. Schnabler für das Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz von NABU und BUND