Rotmilan - Foto: Peter Reus (https://www.flickr.com/photos/12639178@N07/22695669501/sizes/o/in/photostream/)
Rotmilan - Foto: Peter Reus (https://www.flickr.com/photos/12639178@N07/22695669501/sizes/o/in/photostream/)

Windenergieanlagen und Artenschutz

Durch das Artenschutzrecht sind die besonders geschützten und streng geschützten Arten auch außerhalb von Schutzgebieten geschützt. Bei Eingriffen, die die Europäischen Vogelarten (oder z.B. auch Fledermausarten) betreffen, ist deshalb eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchzuführen.

 

Relevant ist der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG:

"Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören".

 

Ob und in welchem Umfang eine Anlage die Verbots-Tatbestände erfüllt oder nicht, ist sehr genau geregelt. So ist z.B. die Frage, ob im Vergleich zur Windenergie-Nutzung andere Gefahrenquellen (z.B. Straßenverkehr, Strommasten, Bejagung) eine deutlich größere Gefahr für die Vogelwelt darstellen, für die Planungen nicht entscheidend.

 


Wann müssen welche Untersuchungen durchgeführt werden?

Zu welchem Zeitpunkt welche Untersuchungen vorgelegt werden müssen, ist gesetzlich geregelt. Grundlage hierfür sind zum einen der Windenergieerlass, Details sind den "Hinweisen" (= LUBW, Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen) zu entnehmen. Die Untersuchungstiefe richtet sich dabei nach der Art des anstehenden Verfahrens.

 

Die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 f BNatSchG gelten in der Bauleitplanung nicht unmittelbar, weil erst die Errichtung der Windenergieanlage die verbotsrelevante Handlung darstellt. Auf Ebene der Regionalplanung (= Vorranggebiet) oder der Bauleitplanung (= Teil-Flächennutzungsplan) müssen die Planungsträger deshalb im Sinne einer Prognose vorausschauend ermitteln und beurteilen, ob die vorgesehenen Festlegungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen würden (vgl. Abschnitt 4.2.5 des Windenergieerlasses).

 

Die artenschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch auch weiterhin, so dass weder ein Vorranggebiet noch ein Teil-Flächennutzungsplan einen "Freifahrtschein" darstellen.

 

Am Beispiel des Rotmilans bedeutet das:

  • Teil-Regionalplan VRG Windkraft:       
    Prüfung der bereits vorhandenen Daten, z.B. LUBW-Kartierung, Landratsamt, Untersuchungen aus fertigen Teil-Flächennutzungsplänen, vorliegende Kartierungen von Naturschutzverbänden und öffentlich zugänglichen Quellen. Eigene Untersuchungen müssen nicht durchgeführt werden, sofern sichergestellt ist, dass der Artenschutz im weiteren Verfahren ausreichend berücksichtigt wird.

  • Teil-Flächennutzungsplan Windkraft:
    Bestandsaufnahme in Form von Horst-Suche und Überblick über zu erwartende Risiken, die der Errichtung von Anlagen eindeutig und von vornherein entgegen stehen würden.

  • Baugenehmigungsverfahren nach Immissionsschutzrecht:
    Sehr detailliert vorgeschriebene Untersuchungen, die eine Beurteilung der Verbotsbestimmungen und mögliche Ausnahme- und Befreiungslagen überprüfbar machen.
Übersicht: Erforderliche Untersuchungen abhängig vom Verfahrensstand (Quelle: LUBW)
Übersicht: Erforderliche Untersuchungen abhängig vom Verfahrensstand (Quelle: LUBW)

Abstandsregelungen zu Brutplätzen ausgewählter Vogelarten

Zu jeder der besonders betroffenen Arten gibt es genaue Hinweise, unter welchen Umständen bzw. mit welchen Maßnahmen der § 44 noch "befolgt" werden kann. Ein Beispiel für eine solche Regelung ist die so genannte "Abstandsregelung".

Die Tabelle zeigt eine Übersicht mit den Vogelarten, die aufgrund unserer eigenen Beobachtungen im geplanten VRG "Hohwacht" und der Umgebung vorkommen - und welche Horstabstände zu Windenergieanlagen eingehalten werden müssen. In der Diskussion ist noch die Waldschnepfe (Scolopax rusticola), für die ein Abstand von 500 m empfohlen wird.

 

Wenn also dort eines Tages ganz konkret eine oder mehrere Anlagen geplant werden sollten, müsste das alles genauestens und mit exakt vorgeschriebenem Verfahren untersucht werden. Werden die dort genannten Abstände zu einem oder mehreren Horsten unterschritten, ist eine Fortführung der Planung nur unter ganz besonderen Voraussetzungen möglich. Dabei steht jedoch der Artenschutz ganz im Mittelpunkt. Näheres hierzu finden Sie z.B. hier:

 

LUBW-Hinweise für die naturschutzfachliche Einschätzung:

Untersuchungshinweise: Vögel bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen

Bewertungshinweise: Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und ...


Die betroffenen Arten im VRG Hohwacht

Nachfolgend sollen die bei der künftig denkbaren Planung von Windenergieanlagen im "Dreiländereck" betroffenen Vogelarten kurz vorgestellt werden. Neben den sogenannten "windkraftsensiblen" Arten gehören hierzu auch alle Arten, die in der aktuellen Roten Liste für Baden-Württemberg unter den Kategorien 0 (= ausgestorben), 1 (= vom Aussterben bedroht) und 2 (= stark gefährdet) gelistet sind. Ebenfalls hinzu kommen solche Arten, die unter 3 (= gefährdet) geführt werden, sofern im Land insgesamt nicht mehr als 300 Brutpaare bekannt sind.

 

Die im Folgenden gemachten Angaben zum Vorkommen im "Dreiländereck" stammen in erster Linie aus den Zufallsbeobachtungen der Hobby-Ornithologen im NABU - eigene, "belastbare" Bestandserhebungen haben wir jedoch nicht vorgenommen. Sofern andere Quellen verwendet wurden, ist das angegeben.

 

Foto: naturgucker, Jonas Blaumann
Foto: naturgucker, Jonas Blaumann

Baumfalke (Falco subbuteo)

 

- brütet bevorzugt am Rand alter Kiefernwälder aber
  auch in anderen Baumbeständen

 

- brütet in bereits vorhandenen Nestern von Krähen
  oder auch von anderen Greifvögeln

 

- Langstreckenzieher, im Brutgebiet anwesend 
  zwischen April und September

 

- frisst gerne Libellen

Der Baumfalke hat bis 2014 sicher im Randbereich des VRG gebrütet und man kann davon ausgehen, dass er weiterhin hier brütet. Ob und im welchem Umfang aktuell Horste ggf. auch innerhalb der VRG-Flächen vorhanden sind, ist uns nicht bekannt.

 

Foto: naturgucker, Franz Rothenhäusler
Foto: naturgucker, Franz Rothenhäusler

Rotmilan (Milvus milvus)

 

- Nest meist im Randbereich alter (Laub)Wälder aber
  auch z.B. in Feldgehölzen

 

- 1 Jahresbrut, beide Altvögel bauen oder bessern

  Nest aus

 

- Kurzstreckenzieher, im Brutgebiet anwesend
  zwischen Februar und Oktober, auch Überwinterer

 

- Nahrung Mäuse, aber auch Aasfresser

 

Der Rotmilan ist regelmäßiger Brutvogel in der ganzen Umgebung. Wie viele Brutpaare bzw. aktuell beflogene Horste sich im Bereich des VRG befinden, ist uns nicht bekannt.

 

Foto: naturgucker, Peter Reus
Foto: naturgucker, Peter Reus

 

Schwarzmilan (Milvus migrans)

 

- Baumbrüter, oft in Waldrandnähe, aber auch gerne
  in Gehölzen in Wassernähe

 

- 1 Jahresbrut, beide Altvögel bauen Nest

 

- Langstreckenzieher, im Brutgebiet anwesend
  von Mitte März bis August

 

- vorwiegend Aasfresser

Der Schwarzmilan brütet nachweislich im Raum Trillfingen/ Hart. Ob sich ggf. weitere Horste im direkten Umfeld des VRG befinden, wissen wir nicht.

 

Foto: naturgucker, Günter Klein
Foto: naturgucker, Günter Klein

Schwarzstorch (Ciconia nigra)

 

- brütet in störungsarmen Komplexen naturnaher
  Laub- und Mischwälder mit fischreichen Fließ-
  und Stillgewässern, Waldwiesen und Sümpfen

 

- 1 Jahresbrut, lange Brut- und Nestlingszeit

 

- Langstreckenzieher, im Brutgebiet anwesend von
  April bis Juli

 

- Nahrung: Kleine Tiere bis Rattengröße in und

  außerhalb  von Gewässern

Der Schwarzstorch wird seit vielen Jahren in der Gegend beobachtet, er überfliegt sicher regelmäßig das VRG-Gebiet. Ob und ggf. wo vielleicht sogar ein Brutplatz im Zollernalbkreis zu finden ist, wird im Rahmen des Artenschutzprogramms von der LUBW untersucht.

 

Foto: naturgucker, Chris Engelhardt
Foto: naturgucker, Chris Engelhardt

 

Uhu (Bubo bubo)

 

- brütet meist in Felswänden, kein Nestbau

 

- 1 Jahresbrut, nur ♀ brütet

 

- Standvogel, ganzjährig im Revier - großer
  Aktionsradius

 

- Nahrung alles, was kleiner ist, u.a. Ratten und Igel
  aber auch Waldkauz und Wanderfalken

In der weiteren Umgebung gibt es mehrere regelmäßig besetzte Uhu-Brutplätze. Auf der Jagd wird sicherlich auch das VRG beflogen.

 

Foto: naturgucker, Hans-Werner Neumann
Foto: naturgucker, Hans-Werner Neumann

Waldschnepfe (Scolopax rusticola)

 

- Bodenbrüter in ausgedehnten, reich gegliederten
  Waldbeständen, gerne in lichten, feuchten Wäldern

 

- 1-2 Jahresbruten, Nistplatzwahl, Brut und Führen
  der Jungen durch das ♀

 

- Kurzstreckenzieher, im Revier von März bis August

 

- dämmerungs- und nachtaktiv, großer Aktionsradius
  der balzenden ♂ ♂

Die Waldschnepfe kommt regelmäßig im Bereich der nassen Altwälder innerhalb des VRG vor. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund haben die Naturschutzverbände angeregt, eine Teilfläche aus dem VRG auszuklammern.

 

Foto: naturgucker, Rainer Siegle
Foto: naturgucker, Rainer Siegle

 

 

Wanderfalke (Falco peregrinus)

 

- bei uns wohl (noch) nur Felsbrüter

 

- 1 Jahresbrut, starke Nistplatztreue

 

- Standvogel, ganzjährig im Revier

 

- jagt vorwiegend Vögel (z.B. Krähen, Tauben) im
  Sturzflug

Wanderfalken brüten an mehreren Stellen in der Umgebung. Nachdem uns noch keine Baumbruten bekannt sind, gibt es vermutlich keine Bruten innerhalb des VRG. Besonders die Randbereiche der Wälder werden aber regelmäßig zur Jagd aufgesucht.

 

Foto: naturgucker, Rolf Jantz
Foto: naturgucker, Rolf Jantz

Weißstorch (Ciconia ciconia)

 

- ausschließlich Siedlungsbewohner, Nahrungssuche
  meist im Grünland

 

- 1 Jahresbrut auf Gebäuden, auch Koloniebrüter

 

- Langstreckenzieher, aber auch Überwinterung in
  Südeuropa, im Brutgebiet von März bis August

 

- Nahrung: kleinere Tiere meist im Grünland, z.B.
  Mäuse und Heuschrecken

Im Jahr 2017 hat der Weißstorch wieder einen neuen Horst auf seinem bis 1942 besetzten, letzten Brutplatz im Zollernalbkreis, dem Kirchturm von Hechingen Weilheim gebaut und das Brüten begonnen. Man kann auf die weitere Entwicklung gespannt sein.

 

Foto: naturgucker, Peter Reus
Foto: naturgucker, Peter Reus

 

Wespenbussard (Pernis apivorus)

 

- Brut meist in Altholzbeständen, Nest am Stamm oder
  in der Krone

 

- 1 Jahresbrut, beide Altvögel bauen

 

- Langstreckenzieher, im Brutgebiet von Mai bis August

 

- gräbt Erd-Nester von Wespen und Hummeln aus

Vom sehr heimlich lebenden Wespenbussard liegen regelmäßige Beobachtungen auch innerhalb der Brutzeit vor, so dass davon ausgegangen werden kann, dass er auch innerhalb des VRG-Gebiets brütet. Mehr ist uns jedoch nicht bekannt.

 

Foto: naturgucker, Andreas Schäfferling
Foto: naturgucker, Andreas Schäfferling

 

Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix)

 

- Bodenbrüter im Inneren älterer Wälder mit
  geschlossenem Kronendach, gerne "Naturwälder"

 

- meist 1 Jahresbrut, meist zwei Reviere

 

- Langstreckenzieher, im Brutgebiet von Mai bis Juli

Der Waldlaubsänger gehört nicht zu den "windkraftsensiblen" Arten, als Rote Liste 2-Art (= stark gefährdet) gilt ihm jedoch besondere Aufmerksamkeit. Im Rahmen des Alt- und Totholzkonzepts der Landesregierung sollen seine Lebensbedingungen verbessert werden. Seit vielen Jahren wird er zwar regelmäßig in den Altholzbereichen innerhalb des VRG-Gebiets festgstellt, seit einiger Zeit jedoch weitaus seltener als früher.

 


Update - Januar 2019

Die Stadt hat im Zeitraum Juni 2017 bis September 2018 die windkraftempfindlichen Arten auf Ebene des Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Bereich Stettener Wald / Hohe Wacht untersuchen lassen.

 

Nun liegt das Ergebnis vor und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag über die lokale Vogelwelt mit Anhang, jeweils in der Fassung vom 09.11.2018 des Büros Gfrörers, kann nun hier von der Seite der Stadt Haigerloch heruntergeladen werden.